ZWEITWOHNUNG HAUSRATVERSICHERUNG

 

Zweitwohnung Hausratversicherung

 

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Zweitwohnung

Für eine Zweitwohnung kann auch eine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Hierbei wird jedoch unterschieden, ob diese ständig bewohnt ist oder nicht. Unter ständig bewohnt versteht man, dass die Wohnung nicht länger als 60 Tage am Stück unbewohnt ist.

Da bei vielen Versicherungsgesellschaften zwischen Haupt- und Zweitwohnung unterschieden wird, sollten Sie vor Abschluß genau darauf achten, daß auch der korrekte Tarif zugrunde gelegt wird. Ist dies nicht der Fall, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Grundsätzlich kann man sagen, dass eine nicht ständig bewohnte Haupt- oder Zweitwohnung ein erhebliches Risiko darstellt und somit ein erheblicher Beitragszuschlag erfolgt.

 

Bitte nehmen Sie bei Interesse tel. Kontakt mit uns auf, da nicht jeder Tarif für eine Zweitwohnung möglich ist und es zudem Beitragszuschläge gibt!