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VersicherungsortUnter Versicherungsort versteht man in der Hausratversicherung die Anschrift der Wohnung/Haus, für die der vereinbarte Versicherungsschutz besteht. Im Rahmen der Außenversicherung wird der Versicherungsschutz jedoch erweitert. Zur Wohnung gehören ferner auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Es besteht auch Versicherungsschutz in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen genutzt wird. Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Hausgemeinschaftsräumen versichert. Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.
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