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Überspannungsschaden HausratversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
ÜberspannungsschadenEin Überspannungsschaden entsteht durch einen Blitzeinschlag in die Strom-, Telefon-, oder Antennenleitung. Dadurch können die angeschlossen Geräte beschädigt, oder ganz zerstört werden. Eine solche Schadensart ist in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht eingeschlossen, kann aber gegen Mehrbeitrag versichert werden. Überspannungsschäden durch Blitz wird dann je nach Wunsch auf eine max. Entschädigungsgrenze festgelegt. Dies sind meist ca. 5% der Versicherungssumme für den Hausrat. Diese Erweiterung auch sehr sinnvoll, da im Haushalt immer mehr Geräte genutzt werden und der Schaden dementsprechend hoch sein kann. Zudem ist eine Reparatur oftmals nicht mehr sinnvoll, da diese im Verhältnis zum Kaufpreis deutlich zu hoch ist. Ein Überspannungsschäden ohne Einwirkung des Blitzes kann dagegen nicht versichert werden.
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