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Überschallknall HausratversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
ÜberschallknallUnter Überschallknall versteht man, wenn ein Luftfahrzeug die Schallmauer durchbricht und dadurch einen Schaden verursacht. Dieser Überschallknall ist in der Hausratversicherung im Regelfall nicht versichert. Bei manchen Tarifen, ist dieser aber ohne Beitragszuschlag mitversichert.
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