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Sicherheitsvorschriften HausratversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
SicherheitsvorschriftenDie Sicherheitsvorschriften gehören in der Hausratversicherung zu den vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Dies sind z. B. Bauvorschriften oder Brandschutzvorschriften. Zudem hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit entweder die Wohnung ausreichend zu beheizen, oder alle wasserführende Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
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