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Schadenregulierung HausratversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
SchadenregulierungUm eine reibungslose Schadenregulierung zu gewährleisten ist Versicherungsnehmer verpflichtet alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Zudem müssen evtl. gestohlene Sparbücher, oder EC-Karten gesperrt werden. Hierzu gehört auch, dass defekte Türen oder Fenster zunächst provisorisch, aber dennoch relativ einbruchsicher repariert werden, oder ein defektes Schloss umgehend ausgewechselt wird. Man sollte auch beachten, dass die beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufgehoben werden. Grundsätzlich muss jeder Schaden nach Kenntnisnahme dem Versicherungsunternehmen umgehend schriftlich gemeldet werden. Dies geht am einfachsten mit unserem Schadenformular. Dieses füllen Sie vollständig und wahrheitsgemäss aus und senden es direkt an das entsprechende Versicherungsunternehmen. Bei Einbruch oder Raub verständigen Sie bitte die Polizei und teilen dieser den Sachverhalt und die gestohlenen Gegenstände mit. Je schneller der Versicherung die kompletten Unterlagen und Auskünfte vorliegen, umso schneller erfolgt auch die Schadenregulierung.
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