RÜCKREISEKOSTEN HAUSRATVERSICHERUNG

 

Rückreisekosten Hausratversicherung

 

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Rückreisekosten

Unter Rückreisekosten ist zu verstehen, wenn Sie aufgrund eines versicherten Schadens von einer Geschäfts-, oder Urlaubsreise zum Versicherungsort zurück reisen müssen.

Im Regelfall sind diese Rückreisekosten in der Hausratversicherung nicht eingeschlossen. Es gibt aber Angebote, bei denen diese mitversichert sind.

 

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