LEISTUNGSEINSCHRÄNKUNG HAUSRATVERSICHERUNG

 

Leistungseinschränkung Hausratversicherung

 

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Leistungseinschränkung

Folgende Schäden sind im Regelfall in der Hausratversicherung nicht eingeschlossen und zählen somit als Leistungseinschänkung:

  • Glasbruch
  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
  • Kurzschluss- oder Überspannungsschäden
  • Fahrraddiebstahl
  • Elementarschäden
  • Einfacher Diebstahl
  • Sachen in ausschliesslich beruflich/gewerblich genutzten Räumen

Diese können aber meist gegen Beitragszuschlag mitversichert werden. Bei manchen Angeboten, ist das eine oder andere bereits beitragsfrei mitversichert.

 

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