BLITZSCHLAG HAUSRATVERSICHERUNG

 

Blitzschlag Hausratversicherung

 

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Blitzschlag

In der Hausratversicherung ist der Blitzschlag eingeschlossen, wenn der Blitz direkt in die versicherten Sachen einschlägt.

Meistens ist es jedoch der Fall, dass der Blitz über die Strom-, Telefon-, oder Antenenleitung einschlägt und angeschlossene Elektrogeräte beschädigt, oder zerstört. Hierbei spricht man von einem Überspannungsschaden durch Blitz.

Diese sind aber bei vielen Verträgen standardmässig nicht eingeschlossen und nur gegen Beitragszuschlag erhältlich. Bei anderen Tarifen sind oft 5% der Versicherungssumme an Überspannungsschäden beitragsfrei versichert. Dies sollte in den meisten Fällen ausreichen. Falls nicht, kann man diese Summe gegen Mehrbeitrag erhöhen.

 

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