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Aussenversicherung HausratversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
AussenversicherungVersicherte Sachen, die dem Gebrauch dienen, sind, sofern sie Eigentum des Versicherungsnehmers, oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, auch außerhalb des Versicherungsortes weltweit vorübergehend mitversichert. Für den Versicherungsnehmer, oder für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, die sich aufgrund von Ausbildung, zur Erfüllung von Wehr- oder Ersatzdienst ausserhalb der Wohnung befinden, gilt der Versicherungsschutz vorübergehend solange, wie sie keinen eigenen Hausstand gegründet haben. Für Sturm- und Hagelschäden besteht die Aussenversicherung nur, wenn sich die versicherten Sachen in einem Gebäude befinden. Die Höhe der max. Entschädigungssumme für die Aussenversicherung ist im Regelfall begrenzt und kann von Vertrag zu Vertrag abweichen.
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