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Ausschlüsse Hausratversicherung Übersicht
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AusschlüsseIn der Hausratversicherung sind folgende
Schäden nicht versichert: - Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit
des Versicherungsnehmers, oder Haushaltsmitglieds
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden
- Sengschäden,
die nicht durch einen Brand entstanden sind (z. B. glimmende Zigarette versengt
den Tisch)
- Kriegsereignissen
- Innerer Unruhen
- Erdbeben,
oder Kernenergie
- Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche
Handlungen von Hausangestellten oder Personen, die bei dem Versicherungsnehmer
wohnen
- Plansch- oder Reinigungswasser (z. B. Umstoßen eines Putzwassereimers)
- Schäden
durch Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Hochwasser, Rückstau
-
Schäden durch Erdsenkung, Erdrutsch, Schwamm, Sturmflut, Lawinen und Schneedruck
-
Schäden, die durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch
nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder
andere Öffnungen entstehen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch
Sturm oder Hagel entstanden sind
Diese Ausschlüsse können
von Vertrag zu Vertrag abweichen. Sollte dies der Fall sein, werden diese in den
besonderen Bedingungen der Hausratversicherung geregelt.
Im Regelfall bedeuten diese besonderen Bedingungen eine Verbesserung des
Vertrages. Jetzt online vergleichen und sparen! |