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Anzeigepflicht HausratversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
AnzeigepflichtDie Anzeigepflicht besagt, dass der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss, oder -änderung einer Versicherung, alle Antragsfragen korrekt und wahrheitsgemäß zu beantworten hat. Verschweigt dieser risikorelevante Fragen, bzw. gibt sie nicht richtig an, dann spricht man von einer Verletzung der Anzeigepflicht. Wenn diese Anzeigepflicht-Verletzung nachgewiesen wird, kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten und somit auch die Zahlung des Schadens verweigern.
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